Mittwoch, 7. Dezember 2011

Handwerkers Pfusch und Unerreichbarkeit - perfide Folgen 2

Dass der Handwerkerkunde an seiner berechtigten Kritik zu zweifeln beginnt, ist neben der beleidigten Leberwurst namens Handwerker und dessen Vogel-Strauß-Haltung und Unerreichbarkeit die eine Folge der Kritik an mangelhafter Leistungserbringung durch einen Handwerker. Eine weitere Perfidität ist aber, dass
man auch in den nächsten Wochen, manchmal Monaten und Jahren nicht weiß, wie man weiter vorgehen soll. Als guter deutscher Handwerkerkunde, meine ich. Der hat nämlich dem Handwerker einen Auftrag erteilt. Und so etwas ist bindend. Auch bei mangelhafter Leistung hat der Handwerker das Recht der Nachbesserung. Blöd nur, wenn der sich nicht mehr meldet.
Das passt ja nicht einmal zum heutigen
Novemberwetter im Dezember
© Vera Kriebel
, 2011

Blöd dastehen - recht sicher?

Dann steht man da, wie das Lehrerpaar von nebenan. Blöd eben. Bei der Einfahrt sind sie sich recht sicher, dass es eine Übereinkunft gab, so dass sie dafür eine andere Firma beauftragen können. Recht sicher ist nicht sicher, aber das reicht ihnen hier in diesem Fall.

Noch blutige Anfänger sind sie hingegen, was die Terrasse angeht. Seit Juni eine Baustelle. Inzwischen eine matschige vor der Terrassentür. "Aber wir müssen ihm doch die Möglichkeit geben, den Auftrag fertigzustellen."

Ich lächle da nur müde. Da sollen sie mal warten. Der meldet sich seit dem Theater mit der Einfahrt nicht mehr, seit September. Das sind zwei Monate. Und die beiden Handwerkerkundenanfänger glauben tatsächlich, dass sich dies ändert. Weil Weihnachten ist? Weil er tatsächlich einen Grund dafür hatte? ("Überlastung vielleicht," wirft die harmoniesüchtige Grundschullehrerin ein. Klar, sicher ... Ich verkneife mir jegliche sinnvolle logische Antwort.)

Der Deutsche und das Rechte

Der Deutsche an sich will aber alles richtig und rechtmäßig machen, und das ist hier natürlich ein Problem. Weil: wenn man das vor Gericht ausficht, dauert das bis zur Pensionierung der zwei naiven Lehrmeister. Und kostet etwas Geld und Zeit und Nerven. Und wenn der Handwerker etwas hätte machen wollen, so versuche ich vernünftig zu argumentieren, dann hätte er das längst schon getan und vor allem wäre er ans Telefon gegangen oder hätte mal zurückgerufen, wenn Ihr dem die Mailbox vollklagt!

Die deutsche Furcht vor - was eigentlich ...?

Aber das deutsche Pärchen hat die typische deutsche Handwerkerkunden-Angst - ich kenne das aus eigenen Handwerkerkundenanfängertagen - was befürchtet man da eigentlich? Dass der Handwerker die Polizei vorbeischickt und polizeilich durchsetzt, dass er arbeiten darf? Dass ein Gericht feststellt, dass er ein Anrecht auf den vertraglich vereinbarten Lohn hat? Dass - sofern man das einzig richtige macht und einen zweiten Handwerker engagiert - das vollendete Werk wieder ab- oder aufgerissen wird, damit der erste Handwerker seine gerechte Arbeit abliefern kann, für die er dann den ebenfalls gerechten Lohn erhält?

WILL NICHT - Der Handwerker will nicht! 

Das kann er ja alles machen, aber jetzt und nicht im nächsten Jahr. Aber er will nicht. ER WILL NICHT! Und das wird sich auch nicht ändern. Er ist ein Handwerker. Und für den gilt weder eine Schamgrenze, noch gute Leistung für gutes Geld (sondern nur Letzteres), noch rechtmäßige Auftragsabwicklung. Die beiden zögern immer noch. Da kann man aber dann echt nicht mehr helfen!

Na gut, ist inzwischen ja auch so sehr Winter, dass die Terrasse jetzt nicht nur nicht fertiggestellt werden kann, sondern auch vollendet zu wenig nütze wäre.

Aber vermutlich zögern die beiden noch im April - wie gesagt:

  • Handwerker-Kunden-Beziehungs-Psychologie: Der pfuschende Handwerker schafft es meist, eine runierte Baustelle zu hinterlassen und ferner nicht nur die eigene mangelhafte Leistung (Schuld) vergessen zu lassen, perfide ist sein Abwälzen von jeglicher Verantwortung auf den Handwerkerkunden: 
  1. flößt seine Verletztheit dem Handwerkerkunden (der sowieso schon deprimiert an seiner Baustelle wohnt) auch noch ein schlechtes Gewissen und Selbstzweifel ein - beides unbegründet, aber Handwerkerkunden sind halt wirklich, nicht aufgesetzt sensibel und aufgrund des Pfuschs meist auch wirklich getroffen (es geht ja nicht nur um Terrassen, das gibts ja auch Bäder oder gar ganze verpfuschte Häuser...). 
  2. ist der in rechtlichen Kategorien denkende Handwerkerkunde über Monate wie gelähmt, weil er sich nicht traut jemanden anderen zu engagieren - denn der Handwerker meldet sich nicht mehr - es passiert keine Nachbesserung durch ihn, und außerdem ist der Handwerkerkunde unsicher, ob er einen anderen Handwerker beauftragen darf, denn er hatte doch mal einen Vertrag mit dem ersten pfuschenden Handwerker ...
Generelle Infos zum Thema: Was machen, wenn gepfuscht wurde?
  • Tja, der Sommer ist auch hier vorbei ... Ein Mensch mit ähnlichen Problemen wie mein Lehrerpärchen (und ein Forum voller Handwerkerkunden-Leidengenossen)
  • Infos zum Thema Nachbesserung auf bauinfo24.de, Recht (leider wird der Link aufgrund eines Google-Bugs icht richtig abgespeichert; hier der Direkt-Link: http://www.bauinfo24.de/thema~folder~1~branche~570~letter~~news~68.asp), die sich so rechtmäßig anhören, als seien sie vom Richter, einmal abgesehen vom letzten Satz, der die Sache aber schön auf den Punkt bringt: "Vorausgesetzt, der Handwerker hat sich nicht schon beim ersten Versuch als eine Niete erwiesen oder auch wenn die Mängelbeseitigung über einen längeren Zeitraum verschleppt wurde."
  • Schön auch diese Beiträge zum Thema (da könnten sich auch einige Handwerkerhasser nennen :-)

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