Sonntag, 15. Juli 2012

Muss man ein Baugerüst anmelden? oder: "Nö!"


Und jetzt geht es ans Aufarbeiten der eigenen Baustelle. Am Anfang war die Welt noch in Ordnung, so ungefähr eine Stunde jedenfalls:

Es geht zackzack bei denen, das muss man ihnen lassen. Drei Tage nach der Spontanbeauftragung schon kommt die Gerüstfirma und rüstet ein, die Straßenseite. Ich frage den Maler-Bruder, ob man das denn nicht bei der Stadt anmelden muss.



Düsseldorf, Rheinwiesen Kaiserwerth
(c) Vera Kriebel, 2011
Baugerüste auf dem Bürgersteig

(Ich gebe zu, das ist gemein, denn vor Jahren habe ich einen Sommer auf einem kleinen Gerüst verbracht, um mich im Verfugen alten Backsteinmauerwerks zu üben. Das Gerüst war nur einteilig, also nur zwei, drei Meter breit und hoch. Aber es stand an der Straße, und das lange, sehr lange, weil ich für jeden Quadratmeter praktisch einen Monat brauchte. Irgendwann bekam ich ein Schreiben von der Stadt, in dem ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass man eine solche Baustelle genehmigen lassen und dass man dafür auch Gebühren zahlen muss, weil es auf städtischem Gelände steht. Ich kannte die Antwort also schon. Die richtige natürlich.)

Nö! 

Der Maler-Bruder aber sagt ohne das geringste, kleinste Zögern: "Nö!" Und zwar mit einem Ausrufezeichen. Und ohne Zweifel zu lassen."Dafür braucht man keine Genehmigung," fügt er sicherheitshalber im Expertenmodus hinzu.

Es ist mal wieder nicht zu fassen.

Was macht man eigentlich in so einem Fall, wenn man eigentlich davon ausgeht - weil man ja eine richtige Firma beauftragt hat, die 25 Jahre Erfahrung mit solchen Baustellen hat - dass die Handwerker alles regeln, natürlich neben der Gerüst-Sicherung auch die Genehmigungen und so weiter, und wenn die das dann einfach nicht machen? Bin ich dann dran?

Es ist - wie schon mehrfach geschrieben - einfach unfassbar. (Dass ein Gerüst auch aus anderen Gründen einfach abgebaut werden kann, ruckzuck, das ist ja inzwischen auch klargeworden ...)

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